Kurz gesagt: 2MTdesign gestaltet und produziert Fahrzeugbeschriftungen für Firmenwagen, Transporter und Lieferfahrzeuge – vom dezenten Logo an der Tür bis zur auffälligen Teilbeschriftung. Wir planen nach Ihrem exakten Fahrzeugmodell, zeigen Ihnen das Ergebnis vorab als Visualisierung und berücksichtigen die Regeln für Scheiben und Spiegel.

Welche Beschriftung passt zu Ihnen?

UmfangTypischer InhaltFür wen
BasisLogo, Telefonnummer, Website an Türen und HeckBerater, Pflegedienste, Außendienst
TeilbeschriftungLogo, 3–5 Leistungen, Kontaktdaten, Farbflächen oder GrafikelementeHandwerk, Reinigungsfirmen, Lieferdienste
VollverklebungFahrzeug komplett in Markenfarbe oder mit großflächigem MotivMarken mit starker Präsenz, Food-Trucks, Events

Was auf einen Firmenwagen gehört – und was nicht

Ein Fahrzeug wird im Verkehr meist nur wenige Sekunden gesehen, oft an der Ampel oder auf dem Parkplatz. Unsere Erfahrungswerte:

  • Branche zuerst: Was machen Sie? „Gebäudereinigung“ oder „Elektro-Meisterbetrieb“ ist wichtiger als der Firmenname.
  • Telefonnummer groß: Auf dem Heck die Nummer in einer Größe, die man an der Ampel aus 10 m liest (ca. 8–10 cm Ziffernhöhe).
  • Website kurz: Eine einprägsame Domain wird eher gemerkt als eine Telefonnummer – beide gehören aufs Fahrzeug.
  • Regionaler Bezug: „Ihr Maler in Bergedorf & Umgebung“ schafft Nähe und filtert Anfragen von zu weit weg.
  • QR-Code nur am Heck: Er ist nur im Stand nutzbar und braucht mindestens 15–20 cm Kantenlänge.
  • Weniger Text: Eine Leistungsliste mit 12 Punkten liest niemand. 3–5 Stichworte reichen.

Rechtliches: Scheiben, Spiegel und Betriebserlaubnis

  • Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben bleiben frei – hier geht es um die Sicht des Fahrers.
  • Heckscheibe: Wird die Sicht durch den Innenspiegel eingeschränkt, braucht das Fahrzeug Außenspiegel auf beiden Seiten (siehe § 56 StVZO). Folien auf Scheiben benötigen in der Regel eine Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO); für die Heckscheibe gibt es dafür spezielle Lochfolien, durch die man von innen hindurchsieht.
  • Leuchten und Kennzeichen werden nie überklebt.
  • Leasing- oder Mietfahrzeug: Klären Sie vorab mit dem Leasinggeber, ob und welche Folie erlaubt ist und wie das Fahrzeug bei Rückgabe aussehen muss.

Im Zweifel geben TÜV oder DEKRA verbindlich Auskunft zu Ihrem Fahrzeug. Wir planen die Gestaltung von Anfang an so, dass diese Punkte eingehalten werden.

Schützt Folie den Lack?

Hochwertige Fahrzeugfolie schützt den Lack darunter vor Steinschlag-Kratzern und UV-Licht. Wichtig ist, dass der Lack intakt ist: Bei nachlackierten oder beschädigten Stellen kann beim späteren Entfernen Lack mitgehen. Sagen Sie uns bei der Anfrage, ob das Fahrzeug Nachlackierungen hat.

So läuft Ihre Fahrzeugbeschriftung ab

  1. Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr und bei Transportern Radstand und Dachhöhe – plus Fotos aller vier Seiten.
  2. Entwurf & Visualisierung: Wir gestalten auf einer maßstabsgetreuen Vorlage Ihres Modells.
  3. Freigabe: Sie prüfen Ansicht und Inhalte von allen Seiten.
  4. Produktion & Anbringung: Termin und Ablauf der Montage stimmen wir im Angebot ab.

Ein beschriftetes Fahrzeug bringt Anrufe – die Website muss sie auffangen. Passend dazu: Webdesign für Handwerker, Websites für Reinigungsfirmen, bedruckte Arbeitskleidung und Visitenkarten. Übersicht: Druck & Werbung in Hamburg.

Häufige Fragen zur Fahrzeugbeschriftung

Was kostet eine Fahrzeugbeschriftung?

Das hängt vom Fahrzeug und vom Umfang ab – ein Logo auf zwei Türen ist etwas ganz anderes als eine Transporter-Teilbeschriftung. Mit Modell und Fotos erstellen wir ein unverbindliches Angebot.

Wie lange hält eine Autobeschriftung?

Hochwertige Fahrzeugfolien halten bei normaler Pflege mehrere Jahre. Waschanlagen mit harten Bürsten und Hochdruckreiniger direkt auf die Folienkante sollten Sie vermeiden.

Kann die Beschriftung wieder entfernt werden?

Ja. Bei intaktem Originallack lässt sich die Folie mit Wärme entfernen; Kleberreste werden anschließend gereinigt.

Brauche ich für Werbung am Firmenwagen eine Genehmigung?

Für die Beschriftung des eigenen, im Verkehr genutzten Fahrzeugs nicht. Wird ein Fahrzeug oder Anhänger aber nur zu Werbezwecken im öffentlichen Raum abgestellt, kann das eine erlaubnispflichtige Sondernutzung sein.

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